LEISTUNGEN


Die Gründe für eine seriöse und objektive Bewertung von Grundstücken / Wohnhäusern / Gewerbeliegenschaften / etc. sind vielfältig. Als Sachverständiger bietet HAAG IMMOBILIENBEWERTUNG die Lösung auf unterschiedliche Problemstellungen, die aufgrund der Sachverständigeneigenschaft eine erhöhte Beweiskraft besitzen. Oberste Prämisse dabei ist Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit!

 

WAS BEWERTET "HAAG IMMOBILIENBEWERTUNG?"

Mag. Florian HAAG bewertet als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

 Baugrundstücke / Bauerwartungsland94.65

 Wohnungen / Einfamilienhäuser / Zweifamilienhäuser94.17 

 industriell oder gewerblich genutzte Immobilien und Liegenschaften94.10

    (insbesondere touristischen Immobilien wie Hotels, Pensionen, Appartementhäusern etc.)

 


WELCHE BEWERTUNGSMETHODEN WENDET Mag. Florian HAAG an?

Als Sachverständiger mit langjähriger Erfahrung in der Bewertung von Immobilien bietet HAAG IMMOBILIENBEWERTUNG alle branchenüblichen Bewertungsmethoden:

 Vergleichswertverfahren

 Sachwertverfahren

 Ertragswertverfahren (inkl. Pachtwertverfahren, GOP-Methode)

 Discounted-Cashflow-Verfahren

 Residualwertverfahren

 

 


WER BEAUFTRAGT Mag. Florian HAAG?

Zu den zufriedenen Auftraggebern, welche auf die Kompetenz von HAAG IMMOBILIENBEWERTUNG vertrauen, zählen:

 Privatpersonen

 Unternehmer / Wirtschaftstreibende

 Notare

 Steuerberater

 Rechtsanwälte/Masseverwalter

 Gerichte

 Banken

 


IN WELCHEM ZUSAMMENHANG wird ein GUTACHTEN benötigt?

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Gründen, die Expertise von HAAG IMMOBILIENBEWERTUNG in Anspruch zu nehmen:

 

 bei geplantem Kauf oder Verkauf eine Immobilie / Liegenschaft

 bei geplanten Übertragungen / Überschreibung in der Familie (Ermittlung von Pflichtteilen, Auszahlungsbeträgen, etc.)

 für steuerliche Belange (Einbringung in Gewerbebetrieb, Entnahmen ins Privatvermögen, Umgründungen, steuerliche Nutzflächenaufteilungen, Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten etc.)

 im Zuge von Scheidung / Scheidungsverfahren / Trennung

 in Verlassenschaftsverfahren / Verlassenschaft

 in Insolvenzverfahren / Insolvenz / Zwangsausgleich / Konkurs

 bei der Ermittlung von Kreditsicherheiten

 bei der Berechnung von Wohnungsgebrauchs- sowie Fruchtgenussrechten

 


GRUNDSÄTZLICHES ZUR SACHVERSTÄNDIGENTÄTIGKEIT / GUTACHTEN

 

„Sachverständige sind Personen, die wegen ihrer besonderen Sachkunde dem Gericht (der Staatsanwaltschaft) oder der Verwaltungsbehörde die Kenntnis von Erfahrungssätzen ihres Wissensgebietes verschaffen und/oder streiterhebliche Tatsachen ermitteln und/oder daraus Schlussfolgerungen ziehen“ (aus Krammer/Schiller/Schmidt/Tanczos – Sachverständige und ihre Gutachten). Grundsätzlich wird dem Sachverständigenbeweis, auch wegen der verpflichteten Einhaltung von Standesregeln, die unter anderem zu Unabhängigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit verpflichten, erhöhte Beweiskraft beigemessen - egal ob in zivilrechtlichen, abgabenrechtlichen oder sonstigen Verfahren und Vorgängen (privat, unternehmerisch, steuerlich, etc).

 

Der Zweck der Erstellung eines Gutachtens ist vorwiegend die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie (Grundstücke unbebaut oder samt Bebauung). Der Verkehrswert ist definitionsgemäß „jener Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann“ (Liegenschaftsbewertungsgesetz). Anlassfallbezogen kann es aber auch notwendig sein, nur den Sach- oder Ertragswert einer Immobilie zu ermitteln, der vom Verkehrswert abweichen kann. Die Problemstellungen und Lösungswege sind enorm vielfältig, betreffen grundsätzlich unterschiedlichste Lebens- und Unternehmensphasen und bedürfen einer individuellen Bearbeitung durch sachverständige Fachleute.

 

Früher (und auch heute noch landläufig) wurde im Zusammenhang mit der Bewertung von Immobilien (oder auch Liegenschaften) der Begriff „Schätzung“ verwendet, der sich von der ab dem Jahr 1897 geltenden Realschätzordnung abgeleitet hat. Seit dem Jahr 1992 hat jedoch das Liegenschaftsbewertungsgesetz die Realschätzordnung abgelöst und bildet so gemeinsam mit den einschlägigen Normen (ÖNORM B 1802-1 bis 3) den rechtlichen und fachlichen Rahmen von Immobilienbewertungen.

 

Heute spricht die über die Jahre weiterentwickelte Bewertungslehre eben von der „Bewertung“ von Immobilien und entledigt sich somit des „Peildaumens“, der mit dem Begriff der Schätzung einhergeht und der Qualität eines fachgerecht erstellten und ordentlich dokumentierten Gutachtens eines Sachverständigen nicht mehr gerecht wird.

 

 

BEISPIELE FÜR KONKRETE SACHVERSTÄNDIGEN-ANFRAGEN

 

 

Kundenanfrage: Bewertung Kauf / Verkauf von Immobilien

Ich möchte ein Wohnhaus (ein Baugrundstück oder ein Gewerbeobjekt) kaufen bzw. verkaufen und benötige eine objektive Einschätzung über die Kaufpreishöhe ..."

 

Mag. Florian HAAG liefert ihnen ein individuell und sorgfältig ausgearbeitetes Gutachten als seriöse Basis für bevorstehende Entscheidungen.

 

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Kundenanfrage: Bewertung von Erbteil einer Immobilie

Ich bekomme eine Immobilie (Grundstück, Wohnhaus oder gewerbliche/touristische Nutzung) im Familienverbund übertragen (vererbt, geschenkt, entgeltlich oder teilentgeltlich) und benötige als Basis für die Auszahlung anderer Familienmitglieder oder die Ermittlung von Pflichtteilen eine Wertbasis ..."

 

HAAG IMMOBILIENBEWERTUNG erarbeitet ein objektives Gutachten als Grundlage für die innerfamiliären Herausforderungen und schafft somit Sicherheit. Anm.: Sprechen sie in diesem Zusammenhang auch gerne mit ihrem Anwalt oder Notar.

 

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Kundenanfrage: Bewertung von Wohnhaus im Zuge einer Scheidung

Ich trenne mich von meiner/m PartnerIn und benötige zur Bemessung eines Auszahlungsbetrages den Wert einer Immobilie ..."

 

Mag. Florian HAAG liefert ihnen eine individuell und sorgfältig ausgearbeitete Bewertung (früher und heute noch landläufig „Schätzung“) als Grundlage für die bevorstehende Güteraufteilung. Anm.: Sprechen sie in diesem Zusammenhang auch gerne mit ihrem Anwalt oder Notar.

 

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Kundenanfrage: Bewertung einer Immobilie für die Besicherung eines Bankkredites

Im Zuge eines Immobilien-Ankaufs / Immobilien Verkaufs benötigt meine Bank ein objektives Verkehrswertgutachten zwecks Ermittlung der Kreditsicherheiten für eine Finanzierung oder Zwischenfinanzierung

 

„Ein von Mag. Haag Florian ausgearbeitetes Gutachten ist fachlich fundiert und genießt das Vertrauen von Banken, Behörden, ….“

 

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Kundenanfrage: Bewertung einer Immobilie bzgl. Wohnrecht/Fruchtgenuss

Ich möchte oder muss einem Familienmitglied ein Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht (entgeltlich oder unentgeltlich) einräumen und möchte die Höhe der dadurch entstehenden Last ermittelt haben..."

 

„HAAG IMMOBILIENBEWERTUNG - der Experte für Immobilienbewertung liefert ihnen eine individuell und sorgfältig ausgearbeitete Wertermittlung - ob für ein Wohnhaus oder eine touristisch genutzte Immobilie.“

 

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Kundenanfrage: Bewertung einer Immobilie bzgl. gewerblicher Nutzung / steuerlicher Abschreibung

Ich gründe ein Unternehmen, nutze eine Immobilie künftig unternehmerisch und benötige zwecks Bemessung der Abschreibungshöhe oder sonstige steuerliche Belange den Wert einer Immobilie ..."

 

„HAAG IMMOBILIENBEWERTUNG erarbeitet ein fachlich fundiertes Bewertungsgutachten als Grundlage für ihre steuerlichen Bedürfnisse und schaffe klare Verhältnisse.“ Anm.: Sprechen sie in diesem Zusammenhang auch gerne mit ihrem Steuerberater.

 

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Kundenanfrage: Bewertung einer Immobilie bzgl. Entnahme aus gewerblicher Nutzung

Ich möchte ein bislang gewerblich genutztes Objekt ins Privatvermögen entnehmen (Anm.: in Folge von Ruhestand, Unternehmensveräußerung etc.) und benötige den Wert einer Immobilie ..."

 

Ein Sachverständigengutachten von Mag. Florian HAAG bietet eine fundierte Lösung und schafft Sicherheit in einem mitunter unsicheren Umfeld. Anm.: Sprechen sie in diesem Zusammenhang auch gerne mit ihrem Steuerberater.

 

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Kundenanfrage: Bewertung einer Immobilie bzgl. steuerlicher Geltendmachung / steuerlicher Abschreibung

Zwecks steuerlicher Optimierung (…) gründe ich eine GmbH und veräußere die Immobilie an diese GmbH – dieser Verkauf hat zu drittüblichen Bedingungen (marktkonformer Preis) zu erfolgen ..."

 

Das Gutachten eines fachkundigen Sachverständigen dokumentiert in objektivierbarer Weise die Gegebenheiten am Immobilienmarkt und sorgt für klare Verhältnisse.  Anm.: Sprechen sie in diesem Zusammenhang auch gerne mit ihrem Steuerberater.

 

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Die praktischen Problemstellungen sind äußerst vielfältig und bedürfen einer Handhabe abseits etwa von automatisationsgestützten Werkzeugen oder nicht fachkundiger Beratung.

 

Die Arbeit eines Sachverständigen genießt hohes Ansehen und schafft klare Verhältnisse – kontaktieren sie mich, ich berate sie gerne individuell.

 

 


HAAG IMMOBILIENBEWERTUNG  |  Mag. Florian HAAG  |   KOMPETENT    ERFAHREN    UNABHÄNGIG   OBJEKTIV   UNPARTEILICH

KONTAKT

Urtlweg 27

A-6500 Landeck / Tirol

Tel. 0 664 / 286 18 92

florian.haag@gerichts-sv.at

www.haag-immobilienbewertung.at



 

MAG. FLORIAN HAAG - ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR IMMOBILIENBEWERTUNG



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